Sticky Button

VOLKSBEFRAGUNG ZUM
WINDKRAFT-VERBOT: 
SO EINFACH GEHT'S!

VOLKSBEFRAGUNG ZUM
WINDKRAFTVERBOT: 
SO EINFACH GEHT'S!

1.

Das musst du über die Volksbefragung
zum Windkraft-Verbot wissen!

2.

So nimmst du an der Volksbefragung
zum Windkraft-Verbot teil!

  • Wahlberechtigt sind alle Personen ab 16 Jahre mit österreichischer Staatsbürgerschaft und Hauptwohnsitz in Kärnten.

  • Das Ergebnis ist für die Landesregierung rechtlich nicht bindend, kann aber als Orientierung für politische Entscheidungen dienen.

  • Wichtig: Eine Online-Stimmabgabe ist NICHT möglich!
  • Du kannst dein NEIN zum Windkraft-Verbot am 12. Jänner 2025 PERSÖNLICH in deinem Wahllokal ODER mit WAHLKARTE (Antrag möglich bis 8. Jänner 2025) abgeben.

1.

Das musst du über die Volksbefragung
zum Windkraft-Verbot wissen!

  • Wahlberechtigt sind alle Personen ab 16 Jahre mit Hauptwohnsitz in Kärnten.

  • Das Ergebnis ist für die Landesregierung rechtlich nicht bindend, kann aber als Orientierung für politische Entscheidungen dienen.

  • Wichtig: Eine Online-Stimmabgabe ist NICHT möglich!

2.

So nimmst du an der Volksbefragung
zum Windkraft-Verbot teil!

  • Du kannst dein NEIN zum Windkraft-Verbot am 12. Jänner 2025 PERSÖNLICH in deinem Wahllokal ODER mit WAHLKARTE abgeben.

  • Jetzt Wahlkarte beantragen (möglich bis 8. Jänner 2025):

NUR NOCH

04
Tage
16
Stunden
32
Minuten
01
Sekunden

BIS ZUR VOLKSBEFRAGUNG!

Was ist eine Volksbefragung?

Eine Volksbefragung ist eine direkte Befragung der wahlberechtigten Bevölkerung ab 16 zu einem bestimmten politischen Thema oder einer konkreten Frage. Das Ergebnis kann als Orientierung für politische Entscheidungen dienen. Die Volksbefragung ist rechtlich nicht bindend und unterscheidet sich dadurch von einer Volksabstimmung. Es handelt sich auch NICHT um ein Volksbegehren.

Muss ich meine Stimme persönlich abgeben?

Ja, bei einer Volksbefragung ist eine persönliche Stimmabgabe im Wahllokal oder per Wahlkarte erforderlich. Sobald eine Volksbefragung ansteht, erhalten die Bürgerinnen und Bürger zeitgerecht eine Wahlbenachrichtigung. Wichtig: Die elektronische Stimmabgabe ist NICHT möglich!

Ist eine elektronische Stimmabgabe möglich? 

Nein, eine elektronische Stimmabgabe ist NICHT möglich. 

Kann ich meine Stimme per Wahlkarte abgeben?

Ja, die Stimmabgabe mit Wahlkarte ist möglich. 

Wo erhalte ich eine Wahlkarte?

Du kannst eine Wahlkarte persönlich (direkt bei deiner Gemeinde- oder Stadtverwaltung mit gültigem Ausweisdokument), online über wahlkartenantrag.at oder über die ID-Austria beantragen.

Welche Fristen muss ich bei der Teilnahme mit Wahlkarte beachten?

Sowohl für die Beantragung als auch für die gültige Abgabe der Wahlkarten gelten Fristen, die du einhalten musst. Die Fristen werden rechtzeitig vor der Volksbefragung bekannt gegeben.